Das Jahr 2011 ist für die Stadt Kaufbeuren ein ganz besonders: vor 750 Jahren wurde das Franziskanerinnen Kloster gegründet (bzw. 1261 ist es erstmals urkundlich erwähnt), zum anderen wurde vor 10 Jahren Crescentia, die Patronin der Stadt, heiliggesprochen. Um diese Jubiläen zu entsprechend zu würdigen, feiert die ganze Stadt von Mai bis November ein groß angelegtes „GlaubensFest“.
Dafür schreibt die Stadtpfarrei St. Martin mit Unterstützung des Vereins zur Förderung der Kirchenmusik e.V. einen Kompositionswettbewerb aus. Erbeten sind Kompositionen für Orgel solo oder Orgel und ein gebräuchliches Instrument. Die Kompositionen sollen thematisch auf das Crescentialied von Ludwig Hahn (die einstimmige Liedvorlage finden Sie >>>hier) Bezug nehmen, für den liturgischen Gebrauch geeignet sein und eine Länge von ca. 2 bis 4 Minuten haben. Tonsprache und Schwierigkeit sind so zu wählen, dass das Werk gute durchschnittliche Organisten zu bewerkstelligen ist. Die Werke der Preisträger werden im Herbst 2011 an der großen Crescentia-Orgel der Stadtpfarrkirche St. Martin auf CD eingespielt.
Einsendeschluss: 31. Juli 2011 (Datum des Poststempels)
Preise: 1. Preis - 500,- € / 2. Preis - 300,- € / 3. Preis - 200,- €
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Die Teilnahme steht Komponistinnen und Komponisten jeder Nationalität und jeden Alters offen. Die Mitglieder der Jury sind von der Beteiligung am Wettbewerb ausgeschlossen. |
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Je Teilnehmerin oder Teilnehmer kann nur eine Komposition eingereicht werden. |
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Die eingereichte Komposition darf noch nicht aufgeführt oder anderweitig veröffentlicht sein. Des Weiteren darf sie noch nicht bei einem anderen Wettbewerb eingereicht worden sein. Bis zur Uraufführung darf es zu keiner (Vor-) Aufführung kommen. |
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Der Wettbewerb wird anonymisiert durchgeführt. Die Partitur ist in fünffacher Ausfertigung in einem verschlossenen Kuvert ohne Namensangabe oder sonstige Kennzeichnung durch den Komponisten einzureichen. Zusätzlich ist eine Kurzbiografie der Komponistin/des Komponisten mit Name, Anschrift und Foto in einem verschlossenen, neutralen Umschlag beizulegen. |
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Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar. Die Jury hat das Recht, einen Preis nicht zu vergeben oder zwischen mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu teilen. |
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Die Ergebnisbekanntgabe ist für den „Glaubenstag“ am 24. September vorgesehen, die Uraufführung bei dem Abschlusskonzert am 26. November in der Stadtpfarrkirche St. Martin. |
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Es besteht die Möglichkeit der Publikation der prämierten Werke in einem Musikverlag. |
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Die Preisträgerinnen bzw. Preisträger erklären ihr Einverständnis mit der Aufzeichnung des Werkes auf Tonträgern (einschließlich deren Vervielfältigung) und Aufzeichnung/Aufführung in Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie mit weiteren Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern, die im Zusammenhang mit dem Konzert gemacht werden. Etwa hieraus entstehende Rechte übertragen sie mit Anerkennung der Teilnahmebedingungen des Kompositionswettbewerbs auf die Veranstalter. |
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Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt die Komponistin bzw. der Komponist diese Teilnahmebedingungen an. |
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